Jugendschutz

Jugendschutzhinweise

1.   Jugendschutz

a)          Mit seiner Bestellung bei NOTA-BENE bestätigt der Kunde, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat.

b)         Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Warenlieferung entgegennehmen. Bei der Zustellung ist der beauftragte Logistikdienstleister berechtigt, einen Altersnachweis zu verlangen.

c)          Sofern nicht volljährige Personen Bestellungen veranlassen, widerruft NOTA-BENE hiermit bereits vorsorglich den Vertrag gem. § 109 BGB. Die für den unter falschen Angaben bestellenden Minderjährigen sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Personen haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für alle entstehenden Schäden aus den unter falschen Angaben gemachten Bestellungen.